Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Passagiere

Durch Ihre Unterschrift auf dem Gutschein entsteht der Beförderungsvertrag mit der Firma „Balloninsel" Lutz Winkler in 39116 Magdeburg, Osterweddinger Str.35.

Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz § 44ff. Die Deckungssumme beträgt in der CSL Versicherung (Halterhaftpflicht / Passagierhaftpflicht), 15.000.000.-€. Diese gilt pauschal für Personen und / oder Sachschäden je Schadensereignis. Die OPUV (Sitzplatz-Unfall-Versicherung) beträgt je Passagier 20.000.-€. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen.

Eine Ballonfahrt ist sehr vom Wetter abhängig. Bei Ausfall der Fahrt besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Die geplante Fahrtdauer beträgt etwa eine Stunde. Sollte es vorkommen, dass die Fahrt auf Grund der Wetterlage oder ungünstiger Landebedingungen weniger als 50 Minuten dauert, so bekommen Sie Ihr Fahrgeld anteilig erstattet oder die Ballonfahrt wird wiederholt.

Das Gutschein/Ticket hat eine Gültigkeit von einem Jahr, kann aber bei anfallenden Problemen verlängert werden.

Das Gutschein/Ticket ist auf andere Personen übertragbar, wenn die Voraussetzungen aus den Sicherheitshinweisen erfüllt werden. Unsere Firma behält sich vor, in besonderen Fällen für die Fahrtdurchführung ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen einzusetzen.